Änderung des Infektionsschutzgesetz

Die Landesregierung NRW hat beschlossen, dass bis Samstag, 02.04.2022, weiterhin die Pflicht zum Tragen der Masken ( § 2 der Coronabetreuungsverordnung) in den Innenräumen der Schule bestehen bleibt. Danach endet diese Pflicht. Selbstverständlich dürfen alle Schülerinnen und Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen in der letzten Woche vor den Osterferien in den Innenräumen weiterhin eine Maske tragen.
Die Durchführung der Corona-Schnelltests zu Hause bleibt bis zu den Osterferien ebenfalls Pflicht.