Aktuelle Hygieneregeln von Seiten des Bildungsministeriums

  • Die regelmäßige Testpflicht entfällt. 
  • Hat Ihr Kind Erkältungserscheinungen, dann führen Sie bitte zu Hause einen Schnelltest durch und teilen uns das Ergebnis mit! Schnelltest-Sets wurden an die Kinder verteilt.
  • zeigen sich während des Schulvormittags Erkältungserscheinungen bei Ihrem Kind, so ist in der Schule ein Schnelltest durchzuführen.
  • Bei einer positiven Testung ist es Pflicht
    • das Ergebnis durch einen „Bürgertest“ oder durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen.
    • sich unmittelbar zu isolieren. Die Isolation für 10 Tage wird ab dem erstmaligem Symptomauftritt berechnet. Eine Freitestung kann frühestens nach 5 Tagen durch einen „Bürgertest“ erfolgen.